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   VGH Bayern, 18.12.2012 - 8 ZB 12.30427   

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VGH Bayern, 18.12.2012 - 8 ZB 12.30427 (https://dejure.org/2012,42886)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.12.2012 - 8 ZB 12.30427 (https://dejure.org/2012,42886)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Dezember 2012 - 8 ZB 12.30427 (https://dejure.org/2012,42886)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 30.06.2006 - 5 B 99.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Anforderungen an das

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2012 - 8 ZB 12.30427
    Ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BVerwG vom 30.6.2006 Az. 5 B 99/05 ; vom 1.7.2009 Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 1; vom 4.10.2012 Az. 2 B 112/11 ).
  • BVerwG, 23.10.2012 - 4 BN 35.12

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2012 - 8 ZB 12.30427
    Im Zulassungsantrag muss daher ein abstrakter Rechtssatz des angefochtenen Urteils herausgearbeitet werden und einem Rechtssatz des anderen Gerichts unter Darlegung der Abweichung gegenüber gestellt werden (vgl. BVerwG vom 23.10.2012 Az. 4 BN 35/12 ; vom 27.9.2012 Az. 8 B 22/12 ).
  • BVerwG, 08.07.2011 - 5 B 22.11

    Zur Darlegung einer Divergenzrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2012 - 8 ZB 12.30427
    Der Zulassungsgrund der Abweichung setzt voraus, dass das angefochtene Urteil mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz von einem eben solchen Rechtssatz des anderen Gerichts abweicht (vgl. BVerwG vom 26.6.1995 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO Nr. 2; vom 11.8.1998 NVwZ 1999, 406; vom 8.7.2011 ZOV 2011, 219).
  • BVerwG, 04.10.2012 - 2 B 112.11

    Verpflichtung eines Polizeibeamten, sich einer ergänzenden Laboruntersuchung zu

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2012 - 8 ZB 12.30427
    Ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BVerwG vom 30.6.2006 Az. 5 B 99/05 ; vom 1.7.2009 Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 1; vom 4.10.2012 Az. 2 B 112/11 ).
  • BVerwG, 27.09.2012 - 8 B 22.12

    Anforderungen an die Rückübertragung eines im Besitz der BRD befindlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2012 - 8 ZB 12.30427
    Im Zulassungsantrag muss daher ein abstrakter Rechtssatz des angefochtenen Urteils herausgearbeitet werden und einem Rechtssatz des anderen Gerichts unter Darlegung der Abweichung gegenüber gestellt werden (vgl. BVerwG vom 23.10.2012 Az. 4 BN 35/12 ; vom 27.9.2012 Az. 8 B 22/12 ).
  • OVG Niedersachsen, 04.06.2012 - 9 LB 38/10
    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2012 - 8 ZB 12.30427
    Dem vom Bevollmächtigten des Klägers im Schriftsatz vom 12. November 2012 sinngemäß gestellten Antrag, zur Darlegung der Zulassungsgründe die Begründungsfrist um einen Monat zu verlängern, damit der Kläger die vom Verwaltungsgericht im angegriffenen Urteil vom 30. August 2012 zugrunde gelegte Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 4. Juni 2012 (Az. 9 LB 38/10) anfordern und sich hierzu äußern kann, konnte nicht stattgeben werden.
  • VGH Bayern, 22.02.2011 - 9 ZB 10.30092

    Asylrecht (Sudan); Antrag auf Zulassung der Berufung; Begründungsfrist;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2012 - 8 ZB 12.30427
    Das Gesetz sieht die Möglichkeit einer Fristverlängerung für die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung (§ 78 Abs. 4 AsylVfG) nicht vor (vgl. BayVGH 18.9.2000 Az. 7 ZB 00.31948 ; vom 22.2.2011 Az. 9 ZB 10.30092 ; Marx, Kommentar zum Asylverfahrensgesetz, 7. Aufl. 2009, § 78 Rn. 469).
  • VGH Bayern, 18.09.2000 - 7 ZB 00.31948
    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2012 - 8 ZB 12.30427
    Das Gesetz sieht die Möglichkeit einer Fristverlängerung für die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung (§ 78 Abs. 4 AsylVfG) nicht vor (vgl. BayVGH 18.9.2000 Az. 7 ZB 00.31948 ; vom 22.2.2011 Az. 9 ZB 10.30092 ; Marx, Kommentar zum Asylverfahrensgesetz, 7. Aufl. 2009, § 78 Rn. 469).
  • VGH Bayern, 18.06.2020 - 15 ZB 20.30954

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung einer kubanischen Staatsangehörigen

    Eine Verlängerung der Frist zur Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung ist, worauf der Senat den Bevollmächtigten der Klägerin unter dem 24. April 2020 hingewiesen hat, nicht möglich (vgl. BayVGH, B.v. 18.12.2012 - 8 ZB 12.30427 - juris Rn. 8; B.v. 17.5.2018 - 9 ZB 18.30931 - juris Rn. 4; B.v. 7.1.2019 - 15 ZB 18.33341 - juris Rn. 1).
  • VGH Bayern, 07.01.2019 - 15 ZB 19.30027

    Berufungszulassung - Darlegungsanforderung an einen Verfahrensfehler in Form der

    Die nicht verlängerbare (vgl. BayVGH, B.v. 18.12.2012 - 8 ZB 12.30427 - juris Rn. 8 m.w.N.) Monatsfrist zur Begründung des Zulassungsantrags ist mittlerweile abgelaufen.
  • VGH Bayern, 28.12.2017 - 15 ZB 17.31740

    Ablehnung der Berufungszulassung aufgrund Versäumung der gesetzlichen

    Eine Fristverlängerung kommt schon deswegen nicht in Betracht, weil es sich bei der Frist für die Begründung der Zulassung der Berufung um eine gesetzliche Ausschlussfrist im Sinn des § 57 Abs. 2 VwGO i.V. mit § 224 Abs. 2 ZPO handelt, die nicht verlängert werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 18.12.2012 - 8 ZB 12.30427 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.07.2017 - 15 ZB 17.30692

    Frist zur Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung nach § 78 Abs. 4

    Eine (zumal nicht beantragte) Fristverlängerung kam schon deswegen nicht in Betracht, weil es sich bei der Frist für die Begründung der Zulassung der Berufung um eine gesetzliche Ausschlussfrist im Sinn des § 57 Abs. 2 VwGO i.V. mit § 224 Abs. 2 ZPO handelt, die nicht verlängert werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 18.12.2012 - 8 ZB 12.30427 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.07.2021 - 15 ZB 21.30960

    Anforderungen an einen Antrag auf Zulassung der Berufung

    Da die Frist zur Begründung des Zulassungsantrags als gesetzliche Ausschlussfrist im Sinn des § 57 Abs. 2 VwGO i.V. mit § 224 Abs. 2 ZPO nicht verlängert werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 18.12.2012 - 8 ZB 12.30427 - juris Rn. 8; B.v. 28.12.2017 - 15 ZB 17.31740 - juris Rn. 2), geht der im Schriftsatz vom 2. Juli 2021 gestellte Antrag auf Fristverlängerung "hinsichtlich eines weiteren möglichen Sachvortrags zwecks Begründung des Antrages auf Zulassung der Berufung" ins Leere, zumal Gründe für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand weder vorgebracht wurden noch ersichtlich sind.
  • VGH Bayern, 30.04.2019 - 15 ZB 19.31612

    Unzulässiger Antrag auf Zulassung der Berufung mangels fristgemäßer Begründung

    Die Frist zur Begründung des Zulassungsantrags, die nicht verlängert werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 18.12.2012 - 8 ZB 12.30427 - juris Rn. 8 m.w.N.), ist seit dem 23. April 2019, 24:00 Uhr, abgelaufen.
  • VGH Bayern, 07.01.2019 - 15 ZB 18.33341

    Zulassung der Berufung

    Die Frist zur Begründung des Zulassungsantrags, die nicht verlängert werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 18.12.2012 - 8 ZB 12.30427 - juris Rn. 8 m.w.N.), ist seit dem 19. Dezember 2018, 24:00 Uhr, abgelaufen.
  • VGH Bayern, 10.08.2018 - 1 ZB 18.31673

    Antrag auf Zulassung der Berufung- Unzulässigkeit wegen Verfristung

    Eine (zumal nicht beantragte) Fristverlängerung kam schon deswegen nicht in Betracht, weil es sich bei der Frist für die Begründung der Zulassung der Berufung um eine gesetzliche Ausschlussfrist im Sinn des § 57 Abs. 2 VwGO i.V.m. § 224 Abs. 2 ZPO handelt, die nicht verlängert werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 18.12.2012 - 8 ZB 12.30427 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.08.2018 - 15 ZB 18.31651

    Keine Berufungszulassung im Asylverfahren wegen fehlender Darlegung von

    Die Frist zur Begründung des Zulassungsantrags, die nicht verlängert werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 18.12.2012 - 8 ZB 12.30427 - juris Rn. 8 m.w.N.), ist seit 5. Juli 2018, 24:00 Uhr, abgelaufen.
  • VGH Bayern, 03.07.2017 - 15 ZB 17.30694

    Versäumen der gesetzlichen Ausschlussfrist - Berufung wird nicht zugalssen

    Eine (zumal nicht beantragte) Fristverlängerung kam schon deswegen nicht in Betracht, weil es sich bei der Frist für die Begründung der Zulassung der Berufung um eine gesetzliche Ausschlussfrist im Sinn des § 57 Abs. 2 VwGO i.V. mit § 224 Abs. 2 ZPO handelt, die nicht verlängert werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 18.12.2012 - 8 ZB 12.30427 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.02.2016 - 15 ZB 15.30252

    Keine Zulassung zur Berufung wegen Ablauf der Begründungsfrist

  • VGH Bayern, 25.03.2022 - 15 ZB 22.30300

    Gehörsrüge wegen eines Übersetzungsfehlers

  • VGH Bayern, 25.09.2020 - 15 ZB 20.31784

    Nichtzulassung der Berufung wegen fehlender Begründung des Zulassungsantrags

  • VGH Bayern, 11.05.2020 - 15 ZB 20.31074

    Nichtzulassung der Berufung wegen Verfristung

  • VGH Bayern, 21.02.2022 - 15 ZB 22.30142

    Fehlende Darlegung der Zulassungsgründe innerhalb der gesetzlichen Frist

  • VGH Bayern, 08.11.2016 - 8 ZB 16.30441

    Frist für Begründung der Zulassung der Berufung ist gesetzliche Ausschlussfrist

  • VGH Bayern, 21.09.2016 - 15 ZB 16.30201

    Unzulässiger Antrag auf Zulassung der Berufung wegen nicht fristgerechter

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